Energieausweis

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Wohngebäude vermietet oder verkauft werden soll. Man unterscheidet zwischen:


Vor-Ort-Beratung



 

Die Erstellung eines Bedarfsausweises setzt die Besichtigung des Gebäudes voraus. Hierbei wird der Bestand aufgenommen und die Qualität, bzw. der Zustand von Fenstern, Gebäude und Anlagentechnik dokumentiert.


 

Der Energieausweis (Bedarfsausweis) wird Ihnen mit 2 -3 Vorschlägen für kleine energetische Sanierungen übergeben. Diese sind in der Regel kostengünstig und selbst durchzuführen.


Berechnung für KfW-Effizienzhaus-Neubau und
Sanierung von Bestandsgebäuden. Zuschuss für Baubegleitung.


Für Einzelmaßnahmen wie Erneuerung der Fenster und Außentüren, Heizungsmodernisierung, Einbau einer Zu-Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken. Zuschuss für Baubegleitung.


Eingetragen in der Energieeffizienz Expertenliste.